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Ausfallregelung und Schweigepflichtsentbindung für die Invirto Therapie

Ausfallregelung und Schweigepflichtsentbindung für die Invirto Therapie1

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Ausfallregelung und Schweigepflichtsentbindung für die Invirto Therapie

1. Terminmanagement

Wir arbeiten mit fest vereinbarten Terminen im Sinne einer Bestellpraxis, d.h. wir reservieren bei unseren Kooperationspartner:innen Behandlungstermine für Sie. Dies hat für Sie den Vorteil, dass für Sie keine Wartezeiten auf Ihren Termin für Ihre Behandlung bei uns entstehen. Andererseits bedeutet dies für uns, dass nicht wahrgenommene Behandlungstermine nicht anderweitig kurzfristig besetzt werden können. Sie können Ihren Termin bis spätestens 48 Stunden vor Beginn absagen oder verschieben. Bei einer späteren Absage kann ein Ausfallhonorar von 90,00 € berechnet werden. Sofern Sie mehr als 10 Minuten zu spät zu einer Sitzung erscheint, wird ebenfalls die Ausfallpauschale berechnet. Dies gilt auch bei äußeren Umständen, die eine Pünktlichkeit erschweren (z.B. Stau, Glatteis, etc.).

Im akuten Krankheitsfall sagen Sie den vereinbarten Termin bitte so früh wie möglich ab. Sollte eine AU-Bescheinigung auf Grund einer akuten körperlichen Erkrankung als Kopie innerhalb von drei Wochen postalisch eingereicht werden, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

Bitte nehmen Sie die Termine verlässlich und pünktlich wahr. Ein Überziehen der Sitzungen ist aus o.G. Gründen nicht möglich.

Sie verpflichten sich im Falle von Online-Sitzungen, die Termine an einem ruhigen, ungestörten Ort wahrzunehmen und während der gebuchten Termine über die Telefonnummer erreichbar zu sein, die Sie bei der Anmeldung angegeben haben. So kann der Termin bei ggf. auftretenden technischen Störungen alternativ telefonisch stattfinden, sofern dem keine therapeutischen Gründe entgegenstehen. Falls Sie telefonisch nicht erreichbar sind und die Sitzung aufgrund technischer Störungen auf Patientenseite nicht zustande kommen kann, kann das Ausfallhonorar anfallen.

2. Schweigepflichtentbindung

Invirto verfolgt ein Behandlungskonzept, das verschiedenen therapeutische Angebote miteinander kombiniert und bindet unter anderem immer Therapeut:innen in die Behandlung ein. Diese Therapeut:innen sind bei Gesundheitsversorgern (z.B. Universitätskliniken, Medizinischen Versorgungszentren, etc.) angestellt oder selbstständig als Psychotherapeut:in tätig. Um die Behandlung zu gewährleisten kann es notwendig werden, dass Invirto mit den Kooperationstherapeut:innen oder auch Kooperationstherapeut:innen untereinander Informationen austauschen. Wir übermitteln dabei die Datenpunkte, wie in der aktuellen Version der Datenschutzerklärung beschrieben. Diese können Sie unter invirto.de/appdatenschutz einsehen. Sie entbinden mit nachfolgender Unterschrift Ihre:n Therapeut:in von ihrer / seiner Schweigepflicht gegenüber Invirto und gegenüber anderen Kooperationstherapeut:innen der selben Institution, die im Rahmen der Behandlung hinzugezogen werden. Die Erklärung über Entbindung der Schweigepflicht kann jederzeit von Ihnen schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

3. Krankenkassen-Wechsel

Invirto bietet Ihnen das Versorgungsprogramm in Kooperation mit Ihrer Krankenkasse an. Sollten Sie Ihre Krankenkasse wechseln, so ist die Kostenübernahme ausstehender Gespräche durch Ihre neue Krankenkasse nicht gesichert. Bitte teilen Sie uns einen Wechsel frühzeitig mit und beachten Sie, dass die Kosten für ausstehende Gespräche in diesem Fall ggf. selbst getragen werden müssen.

Anlage zur Ausfallregelung und Schweigepflichtsentbindung

Übersicht Ausfallhonorare

Therapiestunde (à 50 Minuten): 90,00 €

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