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Gilt die Schweigepflicht?

Ja, alle Pschotherapeut:innen unterliegen laut Berufsrecht einer Schweigepflicht und dürfen nichts, was ihnen durch ihre Tätigkeit, Patient:innen oder Dritte zugetragen wurde, weitererzählen.

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Ja, alle Pschotherapeut:innen unterliegen laut Berufsrecht einer Schweigepflicht und dürfen nichts, was ihnen durch ihre Tätigkeit, Patient:innen oder Dritte zugetragen wurde, weitererzählen.

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