Ja, alle Pschotherapeut:innen unterliegen laut Berufsrecht einer Schweigepflicht und dürfen nichts, was ihnen durch ihre Tätigkeit, Patient:innen oder Dritte zugetragen wurde, weitererzählen.
Gilt die Schweigepflicht?
Ja, alle Pschotherapeut:innen unterliegen laut Berufsrecht einer Schweigepflicht und dürfen nichts, was ihnen durch ihre Tätigkeit, Patient:innen oder Dritte zugetragen wurde, weitererzählen.